Montag, 21.05.2012
Tierschutz beim Transport: Bericht der Kommission
Der mit nur 15 Seiten überraschend kurze Bericht zum Tierschutz bei Tiertransporten stellt den Tiertransporteuren ein gutes Zeugnis aus. Bereits im Titel ihrer Presseerklärung verweist die Brüsseler Behörde auf die Verbesserungen, die seit dem Geltungsbeginn der Verordnung 1/2005 festgestellt wurden.
Der mit nur 15 Seiten überraschend kurze Bericht zum Tierschutz bei Tiertransporten stellt den Tiertransporteuren ein gutes Zeugnis aus. Bereits im Titel ihrer Presseerklärung verweist die Brüsseler Behörde auf die Verbesserungen, die seit dem Geltungsbeginn der Verordnung 1/2005 festgestellt wurden.
Wie angekündigt enthält der Bericht keine Legislativvorschläge und der zuständige Gesundheits-Kommissar Dalli stellt unmissverständlich fest, dass die Kommission bis auf weiteres eine bessere Durchsetzung des bestehenden Rechts anstrebt und Forderungen nach einer Änderung der Verordnung ablehnt.
Dennoch »unterstreicht der Bericht auch die Notwendigkeit von Verbesserungen« und in diesem Zusammenhang werden neue Durchführungsmaßnahmen für eine bessere Nutzung und Leistung von Navigationssystemen und zur Steigerung der Effizienz der Kontrollen angekündigt (das bezieht sich zum einen auf eine Erhöhung der Anzahl der Kontrollen und zum anderen auf eine Harmonisierung der Mitteilungspflichten, um die Analyse der Daten aus den Mitgliedstaaten zu erleichtern und deren Aussagekraft zu erhöhen).
Außerdem soll die Kommunikation mit den Interessengruppen ausgebaut werden (ausdrücklich auch mit Tierschutzorganisationen), z. B. im Rahmen der beratenden Gruppe bei der GD Sanco. Schließlich will die Kommission stärker als bisher die ›Leitlinien für bewährte Praktiken‹ fördern. Damit sollen einerseits Unklarheiten bei der Interpretation der Vorschriften beseitigt und andererseits der Wirtschaft Anreize gegeben werden, die Minimalanforderungen zu übertreffen.
Zusammenfassend enthält der Bericht nicht viel Neues. Die Kommission beschränkt sich weitgehend darauf, aus bestehenden Studien und Berichten zu zitieren, insbesondere aus dem Abschlussbericht der von IBF Consultants im Auftrag der Kommission erstellten Folgenabschätzung und dem EFSA-Gutachten zum Tierschutz beim Transport vom 12.1.2011.
Auch der Abschnitt über die korrekte Einhaltung der Tiertransport-Verordnung bestätigt die bereits bekannten Befunde: Der Grad der Umsetzung variiert erheblich zwischen den Mitgliedstaaten. Die unterschiedlichen Interpretationen können zu Marktverzerrungen führen, es werden immer wieder unrealistische Fahrtenbücher genehmigt, und die mangelnde Durchsetzung der Vorschriften führt zu einer Verschlechterung des Tierschutzniveaus.
Mit Blick auf die Sanktionen stellt die Kommission fest, dass die Situation nicht zufriedenstellend sei, die Verantwortung für den Strafenkatalog aber ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liege. Die Mitgliedstaaten haben der Kommission in diesem Bereich ausdrücklich keine Kompetenzen zugewiesen (das ist nicht auf den Bereich des Tiertransports beschränkt, sondern ein grundsätzliches Problem), sodass der Kommission nur der Appell an die Mitgliedstaaten bleibt, ihre Vorschriften besser aufeinander abzustimmen. © ADT Brüssel / Richard Schramm (Fotolia)
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