Parlament, Ministerrat und EU-Kommission haben sich in erster Lesung auf einen politischen Kompromiss zum Milchpaket geeinigt - genau ein Jahr, nachdem die Kommission ihre Vorschläge präsentiert hatte.
Wie der zuständige Parlamentsberichterstatter James Nicholson mitteilte, werden erstmals auf europäischer Ebene Erzeugerorganisationen anerkannt, die für ihre Mitglieder kollektiv Verträge mit Molkereien aushandeln dürfen. Als Obergrenzen gelten dabei die Vorschläge der Kommission:
Die Organisationen dürfen maximal 33 % der nationalen und 3,5% der gesamt-europäischen Milchmenge auf sich vereinen. Ausnahmen gibt es für Malta, Zypern und Luxemburg, wo jeweils weniger als 500.000 t Milch pro Jahr verarbeitet werden; dort sind es bis zu 45% der nationalen Menge.
Den Mitgliedstaaten bleibt es überlassen, ob sie den Abschluss von Verträgen verpflichtend machen oder den Marktteilnehmern freistellen. Verfügen sie die zwingende Anwendung, müssen verschiedene Angaben gemacht werden, darunter der - durch Marktindikatoren belegte - Preis, Zahlungsfristen sowie Vereinbarungen über das Sammeln und Anliefern der Milch. Ferner kann die Molkerei dazu angehalten werden, eine Mindest-Vertragsdauer von wenigstens 6 Monaten anzubieten; der
Landwirt hat die Möglichkeit, darauf zu verzichten.
Bei grenzüberschreitenden Lieferungen sind grundsätzlich die Vorschriften des Ziellandes bindend: Sollte also Paris Vertragsverpflichtungen einführen, Berlin hingegen nicht, müssten sich deutsche Erzeuger für Lieferungen ins Nachbarland an den französischen Vorgaben orientieren.
Nicholson sprach von einer ausgewogenen Einigung, auch wenn dadurch nicht alle Probleme des Milchsektors gelöst würden. Er erinnerte daran, dass Genossenschaften ausgenommen sind. Milchviehhalter könnten nicht gleichzeitig einer Erzeugerorganisation und einer Genossenschaft angehören. Um zu kontrollieren, wie sich die neuen Regeln auf Erzeuger in benachteiligten Gebieten auswirken, soll die Kommission 2014 und 2018 Lageberichte vorlegen.
Das Angebot an Käse, der als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder geschützte geographische Angabe (g.g.A.) hergestellt wird, darf bewusst verknappt werden, um Preise zu stützen. Dem muss allerdings eine Mehrheit der betroffenen Milcherzeuger zustimmen - nämlich zwei Drittel jener Landwirte, die wenigstens zwei Drittel ihrer Milch als Rohstoff für den entsprechenden Käse liefern. Eine Preisbindung bleibt jedoch ausgeschlossen.
Ferner werden Branchenorganisationen gestärkt: Sie sollen den Milchverbrauch ebenso fördern wie Forschung und Entwicklung und neue Marktchancen ausloten. Um die Markttransparenz allgemein zu erhöhen, sollen zeitnah Angaben zu Liefermengen gesammelt werden.
Das Parlament wird über das Kompromisspaket voraussichtlich im Februar 2012 abstimmen. Nicholson schätzt, dass die Regeln abhängig von der Ausarbeitung notwendiger Umsetzungsdetails ab September oder Oktober 2012 Gültigkeit haben werden. Die Bildung der Erzeugerorganisationen könnte aber unmittelbar im Frühjahr beginnen. © AgE / Tanja Bagusat (Fotolia)