Mittwoch, 16.05.2012
Ganz Bayern ist BHV-1-frei
Am Mittwoch, 12.10.2011, wurden die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und Niederbayern von der EU-Kommission offiziell für BHV-1-frei erklärt und erhielten die Artikel-10-Anerkennung nach der Richtlinie 64/432/EWG.
Bisher waren in Deutschland nur die bayerischen Regierungsbezirke Mittel-, Unter- und Oberfranken sowie die Oberpfalz als BHV-1-frei anerkannt, jetzt wurde diese Anerkennung auf ganz Bayern ausgeweitet. Die bisherigen Quarantänemaßnahmen beim Verbringen von Rindern innerhalb Bayerns werden somit aufgehoben.
Das Verbringen von Rindern von Bayern nach Österreich oder Südtirol ist künftig erheblich einfacher, diese Gebiete sind bereits seit Jahren anerkannt BHV-1-frei. Die bisher erforderlichen Quarantänemaßnahmen dürften damit wegfallen. Allerdings gibt es andere, bereits bestehende Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich BVD/MD.
Wer Rinder von Bayern in andere anerkannt BHV-1-freie Gebiete verbringen möchte, sollte sich wegen der aktuellen Anforderungen mit den zuständigen Veterinärbehörden in Verbindung setzen.
Erschwert wird hingegen der Viehhandel von anderen deutschen Bundesländern nach Bayern, da es außerhalb Bayerns noch keine Artikel-10-anerkannt BHV-1-freien Gebiete in Deutschland gibt. Hier werden künftig Quarantänemaßnahmen notwendig.
Neben Bayern haben folgende Gebiete die BHV-1-Anerkennung nach Artikel-10: Dänemark, Österreich, Finnland und Schweden (alle Regionen) sowie die Provinz Bozen in Italien.
Die Artikel-10-Anerkennung bezieht sich auf die Richtlinie 64/432/EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen. Die entsprechende Richtlinie 64/432/EWG sowie der aktuelle Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Oktober 2011 können hier geladen werden. © JB / Riesberg
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